Vorraussetzungen und Leistungen

Für einen Besuch der Tagespflege stellen die Pflegekassen, zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, ohne dass Ihnen Pflegegeld oder Leistungen der ambulanten Pflege gekürzt werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung bei den Pflegekassen.

Anspruch und Leistuntgen

Die Tagespflege bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung. Kann und möchte die pflegebedürftige Person zu Hause wohnen bleiben, entlastet die teilstationäre Tagespflege die Angehörigen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Leistungen der Tagespflege in Anspruch zu nehmen?

Wer hat Anspruch auf Tagespflege?

Die Tagespflege richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld leben, aber zeitweise zusätzliche Unterstützung benötigen.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse. In welchem Umfang die Pflegekasse die Tagespflege-Kosten übernimmt, bestimmt der Pflegegrad.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro. Dieser kann für die Erstattung von Aufwendungen, auch für Leistungen der Tagespflege, genutzt werden.

Pflegebedürftige ohne Pflegegrad haben normalerweise keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Ausnahmen oder individuelle Lösungen sind jedoch möglich. Bei akutem Pflegebedarf kann auch ohne Pflegegrad eine Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen Dauer über die Krankenkasse erstattet werden.

Körperliche Vorraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person muss transportfähig sein, um die Tagespflegeeinrichtung zu erreichen. Auch Personen, die an einen Rollstuhl gebunden sind, können in den Fahrzeugen unserer Tagespflege sicher transportiert werden.
  • Es ist erforderlich, dass die pflegebedürftige Person in der Lage ist, mehrere Stunden sitzend zu verbringen, sei es im Rollstuhl oder auf einem Stuhl.